Dazu erklärt der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Wilfried Nünthel (CDU):
»Die 16 geschützten Bäume müssen leider gefällt werden, weil aufgrund der massiven altersbedingten Schädigungen die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist. Laut Baumschutzgesetz werden fast alle betroffenen Bäume der Schadstoffstufe 3 zugeordnet. Das Baumschutzgesetz sieht bei der Schadstoffstufe 3 keine verpflichtenden Ersatzmaßnahmen vor. Die Berliner Wasserbetriebe müssen daher nur 4 junge einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von 14 bis 16 cm als Ersatz pflanzen.«