In letzter Konsequenz ist eine Fällung erforderlich, sofern andere Maßnahmen keinen sicheren Schutz mehr bieten können«, erklärt der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Wilfried Nünthel (CDU).
Eine Fällung von 6 geschützten Bäumen hohen Alters auf dem Gelände des RBO Rehabilitationszentrum Berlin-Ost gGmbH, Allee der Kosmonauten 23a, 10315 Berlin-Lichtenberg war nicht mehr vermeidbar. Es betrifft 1 Esche, 1 Eschenahorn, 3 Robinien und 1 Spitzahorn. Als Ersatz wird der Grundstückseigentümer 4 junge einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von 14 bis 16 cm auf eigenem Gelände pflanzen. Baumfällgenehmigungen gelten grundsätzlich für ein Jahr. Jedoch ist das Fällen von Bäumen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September aus Tierschutzgründen nicht erlaubt.