Ab Mittwoch, 4.Mai 2016, bis in den Sommer wird Wilfried Nünthel die Lichtenberger Kleingartenanlagen vor Ort besuchen und mit den Nutzerinnen und Nutzern von Schrebergärten ins Gespräch kommen. Im Mittelpunkt wird dabei das von ihm seit Jahren verfolgte Ziel der dauerhaften Sicherung von Kleingartenanlagen durch Bebauungspläne stehen. Aber auch der Austausch zu aktuellen Themen soll nicht zu kurz kommen.
Hierzu erklärt der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Wilfried Nünthel (CDU):
»Wir haben am Anfang der Legislaturperiode zugesichert, dass wir alle Kleingartenanlagen in ihrem Bestand sichern wollen, indem wir die Flächen in Bebauungsplänen verankern. Mit meiner diesjährigen Tour durch die Kleingartenanlagen möchte ich über den aktuellen Stand dazu informieren sowie bei dieser Gelegenheit auch auf etwaige Sorgen und Probleme anderer Art eingehen.«
Folgende Besuche sind im Mai 2016 geplant:
Weitere Termine für die nachfolgenden Sommermonate sind in Abstimmung.
Hintergrund:
Im Jahr 2020 läuft die Zusage des Landes Berlin zur Sicherung der Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen aus. Die meisten Kleingartenanlagen auf Flächen des Landes Berlins sind zwar über das Bundeskleingartengesetz mittels Pachtverträge auf unbestimmte Zeit gesichert, jedoch könnten die Pachtverträge formal gekündigt werden, wenn eine andere Nutzung im Bebauungsplan festgesetzt ist bzw. werden soll und die Fläche somit für andere Vorhaben gebraucht wird. Viele Pächterinnen und Pächter fürchten deshalb um die Existenz ihrer Kleingartenanlage. Ein Instrument zur dauerhaften Sicherung der Anlagen sind Bebauungspläne, weil darin die verbindliche Nutzung für ein Gebiet festgelegt wird.
Diesen Weg verfolgt das Bezirksamt seit einigen Jahren und wird dabei durch entsprechende Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung unterstützt. Seit seinem Amtsantritt hat Stadtrat Wilfried Nünthel diese Linie im Zusammenhang mit Kleingartenanlagen in Lichtenberg in Pressemitteilungen mehrfach bekräftigt:
»Das Bezirksamt Lichtenberg steht an der Seite der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, unabhängig davon, ob sie landeseigene oder private Flächen nutzen. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um die gegenwärtigen Bestandsnutzungen auf den Flächen zu sichern und etwaigen Spekulationsinteressen entgegen zu treten. Kleingartenflächen dienen der Erholung vieler Menschen in unserer Stadt, sie übernehmen auch eine wichtige soziale Funktion für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und leisten zudem ihren Beitrag für die Natur und das Stadtklima. Diese bedeutenden Werte genießen bei uns eine besonders hohe Priorität in Fragen der Beurteilung und Abwägung im Zusammenhang mit Bebauungsplanverfahren und der Bearbeitung von Bauanträgen.«
– Quelle: Wilfried Nünthel in der Pressemitteilung vom 07.07.2015
»Bei der Aktivierung von Flächen für den Wohnungsbau wollen wir auch im Sinne der Nachhaltigkeit handeln und uns im Wesentlichen auf Flächenpotentiale konzentrieren, die in der Vergangenheit bereits einmal bebaut gewesen sind. Eine Umwidmung von Natur- und Grünflächen wollen wir vermeiden, ebenso werden wir auf keinen Fall auf Kleingartenflächen zurückgreifen.«
– Quelle: Wilfried Nünthel in der Pressemitteilung vom 02.01.2013