»Das Abbindeverhalten von Beton ist unter anderem von der Temperatur abhängig. Die Flügelglättarbeiten können erst begonnen werden, wenn der Beton die entsprechende Konsistenz erreicht hat. Da der richtige Zeitpunkt nur schwer im Vorhinein abzuschätzen sei und die Glättarbeiten kontinuierlich vorgenommen werden müssen, hat die Senatsverwaltung dem Ausnahmeantrag stattgegeben. Daher kann es leider für die Anwohnerinnen und Anwohner zu Belastungen durch die Baustellenarbeit kommen. Ich bin zuversichtlich, dass die HOWOGE die nächtliche Störung auf ein Minimum reduzieren wird«, erklärte der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Wilfried Nünthel (CDU). Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat die Ausnahmegenehmigung erteilt, weil die Bauarbeiten aus technischen Gründen in den Schutzzeiten durchgeführt werden müssen. Nicht erforderliche Maschinenbewegungen und Leerfahrten sind zu vermeiden. Zum Schutz vor unzumutbaren Geräuschbelastungen durch die Baustellenarbeiten darf der Immissionswert von 56 Dezibel nur durch kurzzeitige Geräuschspitzen von 4 Dezibel überschritten werden.
Autor: Pia Szecki