Pressespiegel

Nächtliche Bauarbeiten

»Das Abbin­de­ver­hal­ten von Beton ist unter ande­rem von der Tem­pe­ra­tur abhän­gig. Die Flü­gel­glätt­ar­bei­ten kön­nen erst begon­nen wer­den, wenn der Beton die ent­spre­chen­de Kon­sis­tenz erreicht hat. Da der rich­ti­ge Zeit­punkt nur schwer im Vor­hin­ein abzu­schät­zen sei und die Glätt­ar­bei­ten kon­ti­nu­ier­li­ch vor­ge­nom­men wer­den müs­sen, hat die Senats­ver­wal­tung dem Aus­nah­me­an­trag statt­ge­ge­ben. Daher kann es lei­der für die Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner zu Belas­tun­gen durch die Bau­stel­len­ar­beit kom­men. Ich bin zuver­sicht­li­ch, dass die HOWOGE die nächt­li­che Stö­rung auf ein Mini­mum redu­zie­ren wird«, erklär­te der Bezirks­stadt­rat für Stadt­ent­wick­lung, Wil­fried Nün­thel (CDU). Die Senats­ver­wal­tung für Stadt­ent­wick­lung und Umwelt hat die Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung erteilt, weil die Bau­ar­bei­ten aus tech­ni­schen Grün­den in den Schutz­zei­ten durch­ge­führt wer­den müs­sen. Nicht erfor­der­li­che Maschi­nen­be­we­gun­gen und Leer­fahr­ten sind zu ver­mei­den. Zum Schutz vor unzu­mut­ba­ren Geräusch­be­las­tun­gen durch die Bau­stel­len­ar­bei­ten darf der Immis­si­ons­wert von 56 Dezi­bel nur durch kurz­zei­ti­ge Geräusch­spit­zen von 4 Dezi­bel über­schrit­ten wer­den.

Autor: Pia Szecki
Verweis: www.lichtenbergmarzahnplus.de/naechtliche-bauarbeiten-2/

Quelle: LichtenbergMarzahnPlus | 21. Juli 2016

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